Für den einzelnen Steuerzahler ist die Wahrnehmung seiner Rechte
vor dem Hintergrund der sich ständig ändernden Gesetzeslage und der
Vielfalt der Verwaltungsanweisungen in der Regel nicht zu leisten. Wir
erkennen die Rechte unserer Mandanten, beraten Sie bei
strittigen Sachverhalten, unterstützen Sie in der Auseinandersetzung mit
der Finanzverwaltung und vertreten Ihre Interessen vor dem
Finanzgericht.
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Verhandlung mit Behörden
- Unterstützung bei Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)
- Führung außergerichtlicher Rechtsbehelfe bei Finanzbehörden
- Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- Vertretung bei Steuerstrafverfahren und Bußgeldverfahren
- Vertretung in Steuersachen vor dem Verwaltungsgericht









