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Steuerrechtsdurchsetzung
Steuerrechtsdurchsetzung
Für den einzelnen Steuerzahler ist die Wahrnehmung seiner Rechte vor dem Hintergrund der sich ständig ändernden Gesetzeslage und der Vielfalt der Verwaltungsanweisungen in der Regel nicht zu leisten. Wir erkennen die Rechte unserer Mandanten, beraten Sie bei strittigen Sachverhalten, unterstützen Sie in der Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung und vertreten Ihre Interessen vor dem Finanzgericht.

  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Verhandlung mit Behörden
  • Unterstützung bei Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)
  • Führung außergerichtlicher Rechtsbehelfe bei Finanzbehörden
  • Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • Vertretung bei Steuerstrafverfahren und Bußgeldverfahren
  • Vertretung in Steuersachen vor dem Verwaltungsgericht