Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, GmbH & Co. KGs sowie Stiftungen gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Häufig haben auch jene Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, ein Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung. Aufgrund der Teilnahme am System der Qualitätskontrolle gem. § 57 a WPO sind wir hierzu als Wirtschaftsprüfer befähigt.
Unsere Leistungen:
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Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen von
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften
- Öffentliche Körperschaften
- Vereinen
- Stiftungen
- Gründungsprüfungen
- Prüfungen anlässlich Umstrukturierungen
- Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung
- Unternehmensbewertungen
- Sondergutachten
- Prüfer für Qualitätskontrolle gem. § 57a WPO
Innerhalb der Wirtschaftsprüfung lernen wir im Prozess unserer Tätigkeit ein Unternehmen sehr umfassend kennen. Auf der Basis unseres kontinuierlich geschulten Fachwissens und unserer vielseitigen Erfahrung bei mittleren Unternehmen sind wir in der Lage, Verbesserungspotentiale zu erkennen und Konzepte zu entwickeln. Dadurch wird der Wert der Prüfung für das geprüfte Unternehmen deutlich erhöht.









